Allgemeine Geschäftsbedingungen

Skischule & Skiverleih Telfs-Mösern, Kratzer KG
kurz Skischule Mösern mit Sitz in A-6100 Mösern bei Seefeld

1. Allgemeines:

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen der Skischule Mösern und den Kunden unsere AGB. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Schneesportschule (Skischule) und eines Skiverleihs. Davon umfaßt sind insbesondere Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen des Schilaufes (ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges) sowie das Führen und Begleiten beim Schilauf und der Verleih von Skimaterial. Lifttickets sind im Skischulpreis nicht inkludiert.

2. Vertragsabschluß für Angebote, Online-Preisabfragen und Preise:

Reservierungen für Privatkurse & Skiverleih können über Internet, telefonisch oder per Fax durchgeführt werden. Reservierungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Skischule Mösern als fest gebucht. Die Angebote der Skischule Mösern sind freibleibend. Für die Annahme der Reservierung und den Umfang der Leistung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Skischule Mösern. Bei Gruppenkursen wird ein Vertragsverhältnis erst mit Erwerb der hierfür notwendigen Kurskarten begründet. Alle von uns genannten Preise sind in Euro und sofern nicht anderes vermerkt ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Preislisten sind ohne Gewähr. Für Druckfehler wird nicht gehaftet.

3. Zahlungsbedingungen:

Sind keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen, ist für Verträge, die via Internet, Fax oder sonstigen Fernkommunikationsmitteln zustande kommen und Privatkurse betreffen, unmittelbar nach Zugehen der schriftlichen Auftragsbestätigung eine Anzahlung zu leisten. Diese Zahlung hat jedenfalls drei Banktage vor Unterrichtsbeginn auf dem Konto der Skischule Mösern einzulangen. Die endgültige Abrechnung des Privatskikurses erfolgt nach Ende der Dienstleistungen.

Für am Erfüllungsort abgeschlossene Verträge ist das Entgelt für die durchzuführende Dienstleistung im Skischul-Büro zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug durch den Besteller sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % jährlich zu verrechnen, hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. 4. Allgemeine Teilnahmebedingungen

Der Vertragspartner hat die Skischule Mösern über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Schilauf wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbständig für eine dem Stand der Schitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Ebenfalls hat er die Skischule Mösern über seine körperliche Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, umfassend aufzuklären. Vor Beginn des Unterrichtes ist durch den Vertragspartner selbständig die Überprüfung der Schiausrüstung (insbesondere Schibindung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen, sofern nicht im Skiverleih Mösern kontrolliert.

Die Gruppeneinteilung bei Schikursen erfolgt durch die Skischule Mösern. Sollte die Rückstufung des Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Vertragspartner diese Entscheidung zu befolgen. Andernfalls ist die Skischule Mösern zur Vertragsauflösung berechtigt. Mindestteilnehmerzahl bei den Gruppenkursen ist 3 Personen. Der Vertragspartner hat die an ihn ergehenden Anweisungen der Skischule Mösern zu befolgen. Das Mißachten einer Ermahnung berechtigt die Skischule Mösern zur umgehenden Vertragsauflösung. Die Teilnahme an Dienstleistungen der Skischule Mösern unter Alkohol- oder Drogeneinfluss berechtigt die Skischule Mösern zur umgehenden Vertragsauflösung. Der Vertragspartner hat in den geschilderten Fällen der Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts. Mindestleihdauer für Sportgeräte ist ½ Tag. Wird die Skiausrüstung erst nach 10.00 Uhr retourniert, ist der laufende Tag mitzubezahlen. Eine erst nach 15.30 Uhr gemietete Skiausrüstung wird erst ab dem nächstfolgenden Tag berechnet.

5. Haftungsbestimmungen:

Grundsätzlich haftet die Skischule Mösern nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, welche direkt mit der Tätigkeit der Skischule Mösern in Zusammenhang stehen und die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht. Seitens der Skischule Mösern wird für Unfälle, die durch Ausübung des Schneesports vorkommen können oder abhanden gekommene Gegenstände keine wie immer geartete Haftung übernommen. Jeder Mieter von Sportgeräten haftet für die ordnungsgemäße Rückgabe der Geräte bis zur Höhe des Verkaufswertes der ausgeliehenen Produkte.

6. Gewährleistung:

Der Vertragspartner hat allfällige Reklamationen unverzüglich vor Ort im Büro bekanntzugeben, um für Abhilfe zu sorgen. Bei schuldhaftem Nichtanzeigen besteht kein Anspruch auf Minderung des Entgelts. Ansprüche gegen die Skischule Mösern sind spätestens 4 Wochen nach Entstehen schriftlich geltend zu machen und zu begründen.

7. Rücktritt:

Für Privatkurse gilt, dass ein Rücktritt vom Vertrag bis spätestens 16:00 Uhr des Vortages ohne Anfall einer Stornogebühr möglich ist. Erfolgt die Stornierung hingegen erst zu einem späteren Zeitpunkt, so ist die Skischule Mösern berechtigt, den vereinbarungsgemäßen Tarif im Ausmaß eines vollen Tagessatzes zu verlangen. Hinsichtlich der Gruppenkurse ist eine Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen nur bei Unfall, unter Vorlage des Originalbeleges und mit ärztlichem Attest eines ortsansässigen Arztes möglich. Der rückzuerstattende Betrag wird auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für diesen Zeitraum neu berechnet. Der Gesamtbetrag wird sich dadurch verringern, es können jedoch höhere Tagessätze in Rechnung gestellt werden.

Bei Rücktritt während einer laufenden Dienstleistung oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin erfolgt keine Rückerstattung. Wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung der Dienstleistung aus Sicherheitsgründen nicht gewährleisten, behält sich die Skischule Mösern das Recht vor, die Dienstleistungen zu verschieben bzw. abzusagen. Lediglich im Falle der Absage besteht die Verpflichtung der Skischule Mösern, das anteilige Entgelt zurückzuzahlen, ein darüber hinausgehenden Anspruch steht dem Vertragspartner nicht zu.

8. Erfüllungsort:

A-6100 Mösern bei Seefeld, Dorfstrasse 28.

9. Gerichtsstand:

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Skischule Mösern sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

10. Rechtswahl:

Es gilt österreichisches Recht.

11. Rechtswirksamkeit:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.